Lokales

Sichere Herkunftsstaaten: Hessen-Grüne könnten Ausschlag geben

Hessischer Landtag
(Quelle: über dts Nachrichtenagentur)
GDN - Der beschlossene Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Ausweitung sicherer Herkunftsstaaten könnte an den Grünen scheitern. Wie "Bild" berichtet, ist unklar, wie sich die in Hessen zusammen mit der CDU regierenden Grünen entscheiden.
Ihr Votum könnte die notwendige Mehrheit im Bundesrat verhindern. Für die müssten zwei Bundesländer mit grüner Regierungsbeteiligung für das Gesetz stimmen. Bislang will nur das grün-schwarz geführte Baden-Württemberg mitmachen. Regierungssprecher Rudi Hoogvliet sagte gegenüber "Ja, wir werden im Bundesrat der Einstufung der Maghrebstaaten als sichere Herkunftsstaaten zustimmen."Nach dem Bundestag muss auch die Länderkammer zustimmen, damit auch die Maghrebstaaten (Tunesien, Marokko und Algerien) sowie Georgien als sicherer Herkunftsländer gelten. "Wenn der Bundestag die Initiative beschlossen hat, werden wir in der Koalition in Hessen beraten, wie wir damit umgehen", sagte Hessens Grünen-Sprecher Volker Schmidt zu "Bild". Die Grünen in Rheinland-Pfalz, Hamburg, Berlin, Thüringen und Schleswig-Holstein lehnen die Ausweitung nach "Bild"-Informationen weiter ab. Sachsen-Anhalts Grüne (regieren mit CDU und SPD) erklärten: "Wird das Thema bundesratsrelevant, wird sich Sachsen-Anhalt vermutlich enthalten." Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) hielt das Abstimmungsverhalten gegenüber "Bild" noch offen, falls es dem Bund gelingen sollte, Folter und Todesstrafe in den Maghrebstaaten auszuschließen: "Unser Kabinett wird sich zu solchen Fragen erst nach der Sommerpause verhalten können, aber generell gilt Abschiebungen in Folter oder Tod muss von staatlichen Stellen ausgeschlossen sein! Danach werden wir uns auch weiterhin orientieren. Der Bund muss gegenüber dem Bundesrat da klare Aussagen treffen."
Für den Artikel ist der Verfasser verantwortlich, dem auch das Urheberrecht obliegt. Redaktionelle Inhalte von GDN können auf anderen Webseiten zitiert werden, wenn das Zitat maximal 5% des Gesamt-Textes ausmacht, als solches gekennzeichnet ist und die Quelle benannt (verlinkt) wird.