Politik

Lesbenverband: Maghreb-Staaten sind keine sicheren Herkunftsländer

Marokko
(Quelle: über dts Nachrichtenagentur)
GDN - Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) hat der Bundesregierung eine Verharmlosung der Menschenrechtslage in den Maghreb-Staaten vorgeworfen. "Staaten, die Homosexualität kriminalisieren, sind nicht sicher, sondern sind Verfolgerstaaten", sagte Marion Lüttig, Mitglied im Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverbandes, am Mittwoch.
Die Bundesregierung hatte einen Gesetzentwurf beschlossen, mit dem die Staaten Algerien, Marokko, Tunesien sowie Georgien als sogenannte "sichere Herkunftsstaaten" eingestuft werden sollen. Der LSVD forderte Bundesrat und Bundestag auf, das Gesetzesvorhaben zu stoppen. Erst 2017 habe der Bundestag ein Gesetz zur Rehabilitierung der Opfer des Homosexuellen-Paragraphen 175 in der Bundesrepublik verabschiedet. "Ein Jahr später will die Bundesregierung Staaten für `sicher` erklären, die ein ähnliches menschenrechtswidriges strafrechtliches Verbot von Homosexualität in ihrer Gesetzgebung haben. Das passt nicht zusammen", so Lüttig. In ihrem Koalitionsvertrag hätten CDU, CSU und SPD noch den weltweiten Kampf gegen Gewalt aufgrund der sexuellen Orientierung versprochen, nun verharmlosten sie die Kriminalisierung von Homosexualität. "Die Bundesregierung verscherzt ihre Glaubwürdigkeit in der Menschenrechtspolitik", sagte das LSVD-Vorstandsmitglied. Dies Entscheidung verstoße gegen die geltende Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und stelle Menschenrechtsverfolgungen einen Freifahrtschein aus. "Gerade für lesbische, schwule, bisexuelle und transgeschlechtliche Asylsuchende aus diesen Ländern bedeutet diese Einstufung zudem, dass sie faktisch von einer fairen Prüfung ihrer Asylgründe ausgeschlossen werden", so Lüttig. Auch die Einstufung von Georgien als "sicher" sei problematisch angesichts der Übergriffe und Anfeindung, die von dort immer wieder berichtet würden. Der LSVD kritisierte vor allem, dass eine Einstufung als sogenannter "sicherer Herkunftsstaat" für Geflüchtete aus diesen Ländern eine Umkehr der Beweislast, fehlenden Zugang zu fachlicher Beratung sowie einen verkürzten Rechtsschutz zur Folge habe.
Für den Artikel ist der Verfasser verantwortlich, dem auch das Urheberrecht obliegt. Redaktionelle Inhalte von GDN können auf anderen Webseiten zitiert werden, wenn das Zitat maximal 5% des Gesamt-Textes ausmacht, als solches gekennzeichnet ist und die Quelle benannt (verlinkt) wird.